Was ist zu tun im Trauerfall
Die Tage nach einem Sterbefall sind für die Angehörigen nicht nur eine Zeit der Trauer. Auch wenn es sehr schwerfällt, es muss einiges geklärt und organisiert werden. Unterlagen müssen zusammengestellt und vorgelegt, Bestattung und Trauerfeier geplant werden. Auf Wunsch nehmen wir den Angehörigen von dieser formalen Arbeit so viel wie möglich ab – damit genügend Zeit für die Trauerarbeit bleibt.
Der ersten wichtigen Schritte
- Hausarzt oder Vertretung anrufen. Falls diese nicht erreichbar sind, muss der ärztliche Notdienst verständigt werden.
- Bei einem Trauerfall im Krankenhaus oder Seniorenheim übernimmt die Verwaltung diesen Schritt. Arzt oder Notdienst stellen eine Todesbescheinigung aus, die die spätere Überführung ermöglicht.
- Bis zu 36 Stunden nach Eintritt des Todes darf der Verstorbene laut Gesetzgeber in Niedersachsen zu Hause bleiben. Wir empfehlen Ihnen, die wenigen kostbaren Stunden sehr bewusst zu erleben. Eine Erdbestattung muss gesetzlich vorgeschrieben innerhalb von acht Tagen erfolgen, bei Feuerbestattungen kann sich diese Frist unter Umständen verlängern.
- Benachrichtigen Sie uns bitte unter – Telefon: 0 57 21 – 20 21
Wichtige Dokumente
Ist ein Menschen verstorben, stehen die Angehörigen in der Pflicht, die folgenden Unterlagen zusammenzustellen und jeweils im Original zur Beurkundung des Sterbefalls der Behörde vorzulegen:
- Personalausweis des Verstorbenen
- Todesbescheinigung (vom Arzt) bzw. Leichenschauschein
- (bei Ledigen) Geburtsurkunde
- (bei Verheirateten) Auszug aus dem Familienbuch. Ist für die Ehe kein Auszug aus dem Familienbuch vorhanden, ist die Heiratsurkunde vorzulegen.
- (bei Geschiedenen) Rechtskräftiges Scheidungsurteil und Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch(bei Verwitweten) Auszug aus dem Familienbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
- ggf. Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse
- ggf. vorhandener Bestattungsvorsorgevertrag
- ggf. Versicherungsunterlagen